Keyboarderforum by Musiker Lanze

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Geht die Garantie bei einem privaten Verkauf an den Käufer über?

Musiker Lanze

Administrator
Teammitglied
Es gibt immer wieder mal den Irrtum bei vielen die etwas privat verkaufen, dass sie den Verkauf anpreisen mit "noch so und so lange Garantie".

Dem ist nicht so und das habe ich auch schon immer mal etlichen Leuten gesagt, mit denen ich mich dahingehend unterhalten habe.
Und da ich grad bei FB einen entsprechenden Beitrag gefunden habe vom Frank (musikcity) schreib ich das auch gleich mal hier in`s Forum:

der Fachtext dazu aus dem Netz:

Immer wieder sehen wir in den Verkaufsanzeigen von Privatleuten, dass sie mit dem Produkt durch Vorlage der Rechnung die vom Hersteller gewährte Garantie mit verkaufen wollen.

Beim Kauf technischer Produkte wäre dies sicher ein gutes Verkaufsargument, da der Privatverkäufer für sich selbst in der Regel sämtliche Gewährleistungs- und Garantieaussprüche ausschließt.

Doch Vorsicht: Besteht für den gewerblichen Erst-Verkäufer die Pflicht, die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren auch einem Zweit- oder Drittkäufer zu gewähren, ist dies bei der Herstellergarantie jedoch nicht unbedingt der Fall.

Die Herstellergarantie ist eine freiwillige Leistung, die in den jeweiligen Garantiebedingungen detailliert beschrieben werden muss. Viele Hersteller schließen dort die "Weitergabe" dieser Leistung an einen weiteren Käufer aus und beschränken diese ausdrücklich auf den Erstkäufer.
Zudem werden Herstellergarantien oft über den Händler abgewickelt, bei dem das Gerät ursprünglich gekauft wurde. Auch dieser ist nicht verpflichtet, einem Zweit- oder Drittkäufer zu Diensten zu sein.
 
Garantie/Gewährleistung

dieser Unterschied ist vielen überhaupt nicht klar und hat nichts miteinander zu tun. Die gesetzliche Gewährleistung ist nicht freiwillig und unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen mit allem wenn und aber. Dies auch verbunden mit der Umkehr der Beweislast nach 6 Monaten vom Kaufdatum.
Die Garantie ist freiwillig und kann auch unterschiedlich hinsichtlich der Versandkosten oder anderer Modalitäten gestaltet sein.
In der Garantiezeit entfällt auf jeden Fall die Umkehr der Beweislast und ist folglich weitergehender.
Und natürlich kann auch der Gebrauchtartikelkäufer von der Garantie Gebrauch machen, es sei denn, es gebe einschränkende Bedingungen, was aber im normalen Verkaufsgeschehen selten ist.
Wer die Garantieleistung in Anspruch nehmen möchte, muss lediglich seinen Kaufbeleg vorweisen und auf diesem steht heute recht selten nur noch der Name des Käufers.
In aller Regel gelten also die Fristen auch für den Erwerber eines Gebrauchtartikels.
 
UND Lanze
Das Thema Gewährleistung ist bei ALLEN Gewerblichen Abnehmern natürlich anders geregelt .. d.h. 6 Monate, nicht 24 Monate wie bei Privaten Abnehmern.

Und eine "Garantie" kann (& muss!) jeder Händler selbst definieren... da sind draußen viele "Luftnummern" welche nie greifen.

Jeder angemeldete Musiker ist gewerblich .... aber viele Wissen das nicht.

gruß frank

PS: Den Text den Du oben von meinem Thread kopiertest spricht ja deutliche Worte.
 
Dies auch verbunden mit der Umkehr der Beweislast nach 6 Monaten vom Kaufdatum.

Noch ein Hinweis. Die Gewährleistungszeit beträgt nach der gesetzlichen Änderung insgesamt 2 Jahre. Bei der Umkehr der Beweislast geht es darum, dass man dem Hersteller nachweisen muss, dass der Fehler auch anfangs beim kauf gewesen sein muss.
Dies gerichtlich im Rahmen eines Beweissicherungsverfahrens durchzusetzen ist allerdings nicht einfach. Bei manchen bekannten Fehlern gehen jedoch große Hersteller recht kulant damit um.
Ich habe gerade meine Kaufunterlagen zur Hand, doch erinnere ich mich, dass Yamaha als Hersteller ein Garantieversprechen hat. Die Modalitäten muss man dann jedoch erlesen.
 
Hallo erst Mal

Da ich selbst mit mir gerungen habe ob gebraucht oder neu kaufen habe ich auch die ein oder andere Info erhalten.
Ein großes Versandunternehmen im Raum Würzburg/Bamberg schließt in ihren Garantie Bedingungen eine Weitergabe der Garantie an den nächsten Käufer aus. Dieses habe ich schriftlich auf eine Anfrage erhalten.
@Lutz
Das im Zeitalter des Internet auf der Rechnung die Anschrift nicht vermerkt ist, halte ich für fragwürdig. Sehr viele Geräte werden heute über das Internet bezogen.

Die gesetzliche Gewährleistung bezieht sich nur auf einen Mangel der schon beim Kauf vorhanden war. In den ersten 6 Monaten muss der Verkäufer beweisen, dass der Mangel beim Kauf nicht vorhanden war.
Ab dem ersten Tag des siebten Monats muss der Käufer beweisen das der Mangel beim Kauf schon vorhanden war. In beiden Fällen ist der Beweis/Gegenbeweis sehr schwer zu erbringen.

Folglich kann kein Unternehmen die Gewährleistung in der ersten sechs Monaten nach Kaufdatum ablehnen, auch wenn ich der zweite Besitzer bin, es sei denn das Unterhemen kann bewiesen, dass der Mangel beim Kauf nicht bestanden hat.

Die Garantie hingegen ist eine freiwillige Leistung des Händlers/Herstellers und kann nach gut dünken ausgestaltet werden. Also Garantie Bedingungen lesen.

Ich habe auf der Internetseite von Rechtsanwalt-grau.de unter garantie-und-gewaehrleistung-was-sind-die-unterschiede eine gute Erklärung gefunden.

Bei Fehlinterpretation oder falsch verstanden bitte ich mich zu korrigieren.

Mfg
Soneg
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Die Beiträge sind zwar schon uralt, aber ich bin grad erst drauf gestoßen.

Eine Frage an Frank (ggf. kann sie auch jemand anders beantworten): Was ist ein angemeldeter Musiker? Gewerblich ist wenn man einen Gewerbeschein hat?
Ich bin Freiberufler, was trifft dann auf mich zu?

Schöne Grüße
 
Und die Beiträge sind teilweise so nicht ganz vollständig. Es gibt ja auch den Privatverkauf. Unabhängig vom Alter des verkauften Objektes hat der Verkäufer eine zweijährige Sachmangelhaftung (früher Gewährleistung). Als privater Verkäufer kann er diese jedoch ausschließen, was allerdings nicht für grobe Fahrlässigkeit falsche Angaben usw. zählt. auf den Ausschluss muss explizit hingewiesen werden.

Gruß Peter
 
Es gibt ja auch den Privatverkauf.
Darum gehts ja auch hier in dem Thread. Denn viele verkaufen privat und wenn auf den Artikel noch Garantie besteht, sind viele der Meinung, dass diese dann auch vom neuen Käufer in Anspruch genommen werden kann und genau dem ist nicht so und es wurde darüber ja hier nun reichlich geschrieben.
 
Darum gehts ja auch hier in dem Thread. Denn viele verkaufen privat und wenn auf den Artikel noch Garantie besteht, sind viele der Meinung, dass diese dann auch vom neuen Käufer in Anspruch genommen werden kann und genau dem ist nicht so und es wurde darüber ja hier nun reichlich geschrieben.
Ja, da liegt aber anscheinend wie auch oben schon gemailt eine Verwechslung vor. Die zwei Jahre beziehen sich immer auf die gesetzlich vorgeschriebene Sachmangelhaftung und nicht auf die Garantie. Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Und die Sachmangelhaftung wir automatisch vom Verkäufer übernommen. Als Privatmann kann man dieses aber deutlich erkennbar ausschließen. Wird es nicht ausgeschlossen kann ich den Verkäufer immer in die Haftung nehmen.
 
Jeder angemeldete Musiker ist gewerblich .... aber viele Wissen das nicht.
Ich meine, die meisten sind erst mal Freiberufler, oder? Das berührt natürlich nicht den Status der geschäftlichen Beziehung im Bezug auf die Garantiethematik, denn das B2B-Thema bezieht sich ja wörtlich auf "Geschäftsleute". Diese können ihre Modalitäten frei verhandeln. In dem Zusammenhang ist es interessant, wenn man bei einem Musikhändler etwas kauft, der 3 Jahre Garantie gibt, wie z.B. der o.g. "Händer aus dem Raum Würzburg / Bamberg".

Gilt die auch für diejenigen, die mit Musik Geld verdienen? Hat da jemand schon mal einen Garantiefall gehabt?
 
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